Ihre Ausbildungs­vergütung

Die Ausbildungsvergütung für OTA-Schülerinnen und Schüler orientiert sich bis zu einer tarifvertraglichen Regelung an den Bestimmungen für die Ausbildungsbeihilfen für Schülerinnen und Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes in Schulen an Krankenhäusern ausgebildet werden.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils für die Einrichtung geltenden Tarifwerk z. B. TVÖD bzw. AVR in der jeweils geltenden Fassung, den Tarifgebieten und dem Ausbildungsjahr.

In der Regel erhalten OTA-Schülerinnen und Schüler z. Zt. eine Ausbildungsvergütung im:

  • 1. Ausbildungsjahr in Höhe von    875,69 € bis    930,70 €
  • 2. Ausbildungsjahr in Höhe von    937,07 € bis 1.017,07 €
  • 3. Ausbildungsjahr in Höhe von  1038,38 € bis 1.118,38 €


Nähere Auskunft über die Ausbildungsvergütung erteilt Ihnen gerne die Ausbildungseinrichtungen, bei der Sie sich bewerben.