Hoch qualifizierte Fachkräfte in der OP-Assistenz

Ausgangslage

Der wissenschaftliche Fortschritt in der Medizin und die fortschreitende Entwicklung neuer, komplexer Operationsmethoden verlangen hoch qualifizierte Fachkräfte in der Operationsassistenz. In Kenntnis dieser Entwicklung war es folgerichtig, bereits in den neunzehnhundertneunziger Jahren den Beruf der Operationstechnischen Assistentin bzw. des Operationstechnischen Assistenten, kurz OTA genannt, in den Bereich der nichtmedizinischen Heilberufe einzuordnen. Aus diesen Anfängen heraus hat sich das Berufsbild OTA sehr zügig profiliert. Durch konsequent entwickelte und evaluierte, Lehrinhalte und Methoden werden qualifizierte Fachkräfte für den Operationsdienst ausgebildet, die aus den Operationszentren und Funktionsbereichen der Kliniken und Krankenhäusern nicht mehr wegzudenken sind. Der Beruf OTA hat Zukunft und ist schon heute etablierter Fachberuf und somit unverzichtbarer Teil des interdisziplinären, multiprofessionellen Operationsteams.
 

Arbeitsbereiche und Aufgaben

Operations-Technische-Assistentinnen und Assistenten  sind vorwiegend in operativen Zentren von Krankenhäusern und Kliniken tätig. Weitere Einsatzgebiete bestehen in Endoskopieabteilungen, Notfallambulanzen, Zentralen-Sterilgut-Versorgungs-Abteilungen (ZSVA) und in Zentren für ambulantes Operieren.
    
Als Mitglied des Op-Teams betreuen Operationstechnische-Assistentinnen und Assistenten Patientinnen und Patienten vor, während und nach operativen Eingriffen bzw. Untersuchungen und leisten damit ihren Beitrag zu deren Sicherheit. Sie bereiten die Eingriffe vor und stellen die benötigten medizinischen Geräte, das Instrumentarium und die weiteren erforderlichen Medizinprodukte bereit. Sie tragen durch eine qualifizierte und fachlich versierte operationstechnische Assistenz die Verantwortung für einen zügigen und reibungslosen Ablauf des Eingriffs und sind somit Partner des Arztes im Op.

Ein weiteres Aufgabenfeld der OTA besteht darin, im Umfeld der Operation das Operationsteam durch eine sogenannte Springertätigkeit zu unterstützen. In dieser Eigenschaft ist sie dafür verantwortlich, dass während der Operation zusätzliche Geräte bereitgestellt werden, dass weitere benötigte Instrumente und andere Medizinprodukte angereicht und Untersuchungs-materialien entgegengenommen werden. Dabei trägt sie eine hohe Verantwortung für die Einhaltung der Hygienebestimmungen.

Unabhängig von der Tätigkeit in einer Operations- oder Funktionsabteilung ist die OTA zur Aufbereitung der Instrumente und andere Medizinprodukte in der Zentralen Sterilgut-Versorgungs-Abteilung (ZSVA) befähigt.

Innerhalb ihrer Arbeitsgebiete trägt die OTA zur Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei, und gewährleistet so ein hohes Maß an Sicherheit für den Patienten. Sie ist ferner für eine lückenlose, fachlich korrekte, Dokumentation verantwortlich und führt administrative und organisatorische Tätigkeiten effizient und wirtschaftlich aus.
 

Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist der mittlere Bildungsabschluss (FOR) oder der Hauptschulabschluss mit einer zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsbildung oder, neben dem Hauptschulabschluss, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mindestens 1600 Stunden theoretischer Unterricht und 3000 Stunden praktische Ausbildung in den verschiedenen Fachdisziplinen und Abteilungen. In der Ausbildung werden die fachlichen, sozial-kommunikativen, methodischen und personalen Kompetenzen vermittelt, die für patientenorientierte, medizinisch-technisch korrekte Arbeitsweisen notwendig sind. Auch die Vermittlung der Kompetenz zur eigenen Gesundheitsförderung  ist Bestandteil der Ausbildung.

Die theoretische Ausbildung erfolgt anhand des vom DOSV entwickelten Curriculums  an eng mit den Krankenhäusern und Kliniken verbundenen OTA-Schulen, die von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) anerkannt sind.  Die praktische Ausbildung erfolgt nach den DKG-Empfehlungen zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten und findet in mit den Schulen verbundenen  Krankenhäusern und Kliniken statt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil. Die Schülerinnen und Schüler erhalten bis zu einer bundeseinheitlich gesetzlichen Regelung der Ausbildung und der damit verbundenen staatlichen Anerkennung des Berufes der Operationstechnischen Assistentin bzw. des Operationstechnischen  Assistenten ein Zeugnis über den erfolgreichen Berufsabschluss welches von der DKG bestätigt wird.
 

Karriere

Perationstechnische Assistenten können sich über Fortbildungen und Weiterbildungen fachlich spezialisieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich durch entsprechende Studiengänge sich für Führungsaufgaben im Bereich des klinischen Managements oder im pädagogischen Bereich zu qualifizieren.
 

Berufszufriedenheit

Im Jahr 2015 fühte der Deutschen OTA Schulträger-Verand e.V. eine Umfrage zur Berufszufriedenheit durch. Es haben 1119 Operationstechnische Assistentinen bzw. Operationstechnische Assistenten teilgenommen. Neben dem Ergebniss einer überwältigen Mehrheit von 1080 zufriedenen Teilnehmern gibt die Umfrage interessante Einblicke über Ausbildung, Geschlecht, vorher ausgeübte Berufe, Akzeptanz und weitere Aspekte des Berufsbildes.

Die Ergebnisse der Umfrage können sie hier als PDF herunterladen:

Ergebnisse der Umfrage zur Berufszufriedenheit 2015