So können Sie Mitglied im DOSV werden!

Natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die die Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützen, können Mitglied werden.
Der Verein kennt folgende Formen der Mitgliedschaft:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Passive Mitglieder
  • Fördernde Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können nur Träger von Ausbildungsstätten und deren Kooperationspartner werden, die Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten nach der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten in der jeweils geltenden Fassung theoretisch und/oder praktisch ausbilden und anerkannt sind.
Träger von Ausbildungsstätten, für die die jeweils erforderliche Anerkennung noch nicht vorliegt, können passive Mitglieder werden.
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Verein ideell und materiell bei der Verfolgung seiner Ziele unterstützen. Die Mitgliedschaft wird beim Verein schriftlich beantragt. Über den Aufnahmeantrag wird vom Vorstand entschieden. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe bekannt zu geben.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages  wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen.


Sind Sie interessiert?
Dann bitten wir Sie, den Aufnahmeantrag auszufüllen und rechtsverbindlich unterzeichnet an die Geschäftsstelle des DOSV zu schicken.

Den Antrag zur Aufnahme in den OTA-Schulträger-Verband können Sie hier herunterladen:
Antrag Aufnahme OTA Schulträger-Verband


Soweit die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind, erhalten unverzüglich die Aufnahmebestätigung und Ihr Passwort für den Mitgliederbereich auf unserer Homepage.
Rückfragen richten Sie bitte per Mail an f.loehr@ota.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0201 8408 1293 an die Geschäftsstelle.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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